TARIF UND TAXIORDNUNG

 

Verwaltet werden alle Taxen von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

Zuständig für alle Taxen ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg, Fax: 040 / 428280

Alle Taxen haben eine Ordnungs- Nr. (gelbes Schild mit schwarzen Zahlen im Heckfenster unten rechts).
Download des Beschwerdebriefes an die Behörde als PDF >>.

 


 

Hier eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen welche für die Taxen gültig sind:

Das Personenbeförderungsgesetz regelt unter anderem die Beförderungspflicht innerhalb des Geltungsbereiches und Pflichtfahrgebiet (in diesem Fall Hamburg)

BOKraft online
  • Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr
  • Befördern gefährlicher Stoffe und Gegenstände ist nicht erlaubt
  • Befördern von Gegenständen die aus dem Wagen herausragen ist nicht erlaubt
  • Befördern von Tieren und Gepäck muss unentgeltlich erfolgen

Die jeweils gültige Version der Hamburger Taxenordnung vom 18. Juli 2000 finden Sie hier:

PDF Download

Als PDF-Download beim Taxen-Union Hamburg e.V. (zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Mai 2023, HmbGVBl. Nr. 21, S. 204, gültig ab 01. Juli 2023). Bitte beachten Sie, dass der Link nur solange gültig sein kann, bis das Linkziel geändert wurde. Eine ständige Prüfung des Linkziels findet nicht statt.

Offizielle Website

Als stets aktuelle Version im Landesrecht Hamburg Portal der Stadt Hamburg. Bitte suchen Sie dafür im angebotenen Suchfeld nach "Taxenordnung".